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Informationen zur Kostenübernahme

Die mic.ma.clinic ist ein MVZ mit integrierter Privatklinik für operative Gynäkologie, minimalinvasive Chirurgie und Senologie. Dank Direktverträgen mit zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen können viele Patientinnen unabhängig vom Versicherungsstatus von unserem spezialisierten Leistungsspektrum profitieren. Unser Ziel ist es, Ihnen eine moderne, sichere und individuell abgestimmte Behandlung zu ermöglichen – mit kurzen Wegen, persönlicher Betreuung und höchsten medizinischen Standards.

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zur Aufnahme und Kostenübernahme – getrennt für gesetzlich und privat Versicherte.

Gesetzlich versicherte Patientinnen

Privat versicherte Patientinnen

Gesetzlich versichert – stationäre gynäkologische Operationen in der mic.ma.clinic

Für viele Patientinnen mit komplexen gynäkologischen Erkrankungen wie fortgeschrittener Endometriose, Brustoperationen bei bösartigen Erkrankungen, Myomen oder bei einer notwendigen Gebärmutterentfernung bieten wir die Möglichkeit, den Eingriff kurzstationär in unserer spezialisierten MIC.MA.CLINIC in Mainz durchführen zu lassen. Dies ist dank integrierter Versorgungsverträge mit zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen möglich – darunter AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, DAK Gesundheit, Barmer, Techniker Krankenkasse und viele BKKs.

Ihre Vorteile:

  • Hochspezialisierte, fachärztliche Behandlung auf modernstem operativem Niveau

  • Kurzstationäre Versorgung in einer Privatklinik – ohne Umweg über das Krankenhaus

  • Enge Abstimmung mit Ihrer niedergelassenen Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt

  • Keine Vorauszahlung, keine Antragstellung nötig – die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse

Wichtige Hinweise zu Korrekturoperationen der Brust:
Bei Korrekturoperationen der Brust (z.B. Brustverkleinerung oder geschlechtsangleichende Mastektomie) ist vorab ein medizinisches Gutachten erforderlich. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse wird individuell geprüft und muss vor dem Eingriff genehmigt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und beraten Sie zu den notwendigen Schritten.

Unsere Premiumpartner im Bereich integrierte Versorgung:

  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

  • DAK Gesundheit

  • Barmer

  • Techniker Krankenkasse (TK)

Darüber hinaus kooperieren wir mit zahlreichen weiteren gesetzlichen Krankenkassen:

  • KKH – Kaufmännische Krankenkasse
  • Hanseatische Krankenkasse (HEK)
  • hkk – Handelskrankenkasse
  • Audi BKK
  • Bahn BKK
  • BKK 24
  • BKK Akzo Nobel Bayern
  • BKK B. Braun Aesculap
  • BKK Deutsche Bank AG
  • BKK die Bergische
  • BKK EVM
  • BKK EWE
  • BKK Faber-Castell & Partner
  • BKK Freudenberg
  • BKK Grillo Werke
  • BKK Groz-Beckert
  • BKK Herkules
  • BKK Linde
  • BKK Mahle
  • BKK Miele
  • BKK MTU Friedrichshafen
  • BKK Pfalz
  • BKK PricewaterhouseCoopers
  • BKK Public
  • BKK Rieker.Ricosta.Weisser
  • BKK Salzgitter
  • BKK Scheufelen
  • BKK Technoform
  • BKK VDN
  • BKK Verbund Plus
  • BKK Voralb
  • BKK Werra-Meissner
  • BKK Wirtschaft & Finanzen
  • BKK Würth
  • BKK ZF & Partner
  • Bosch BKK
  • Continentale BKK
  • Debeka BKK
  • energie-BKK
  • G & V BKK
  • Heimat Krankenkasse
  • Karl Mayer BKK
  • Krones BKK
  • Mercedes-Benz BKK
  • Merck BKK
  • mkk – meine Krankenkasse (ehem. BKK VBU)
  • Pronova BKK
  • Salus BKK
  • SECURVITA BKK
  • SKD BKK
  • Südzucker BKK
  • TUI BKK
  • vivida BKK
  • WMF BKK
  • IKK Südwest
  • IKK classic
  • IKK gesund plus
  • BMW BKK
  • Koenig & Bauer BKK
  • mhplus BKK
  • R+V BKK
  • Siemens BKK
  • Postbeamtenkrankenkasse

Sprechen Sie uns gerne an, ob auch Ihre Krankenkasse dazugehört!

Privat versichert – Ihre Behandlung in der mic.ma.clinic

Als privat versicherte Patientin profitieren Sie in der mic.ma.clinic von einer individuellen, hochspezialisierten Betreuung und modernsten operativen Verfahren – ganz gleich, ob es sich um eine große gynäkologische Operation wie die Behandlung fortgeschrittener Endometriose, Myomoperationen, Gebärmutterentfernungen oder Eingriffe bei Brusterkrankungen handelt.

Transparenz bei stationären Operationen:
Für alle stationären Eingriffe erhalten Sie von uns vorab einen detaillierten Kostenvoranschlag. So können Sie diesen rechtzeitig bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und die Kostenübernahme klären. Damit stellen wir sicher, dass Sie von Anfang an volle Transparenz über die anfallenden Kosten und den Leistungsumfang haben.

Ihre Vorteile als Privatpatientin:

  • Persönliche Betreuung durch erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte

  • Modernste minimalinvasive und schonende Operationstechniken

  • Komfortable Unterbringung in ansprechender Atmosphäre

  • Flexible Terminvergabe und kurze Wartezeiten

Hinweis zu Korrekturoperationen der Brust:
Auch bei Korrekturoperationen der Brust ist eine vorherige Kostenklärung mit Ihrer Versicherung erforderlich. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und stellen alle notwendigen Unterlagen bereit. Für Fragen zur Kostenübernahme oder zum Ablauf Ihrer Behandlung stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an – wir begleiten Sie kompetent und transparent auf Ihrem Weg zu mehr Gesundheit und Lebensqualität.

Hinweis für Beihilfe-Berechtigte

Wenn Sie privat versichert und beihilfeberechtigt sind, gelten für die Kostenübernahme Ihrer Behandlung besondere Regelungen. Die Beihilfestellen prüfen jede Rechnung nach eigenen Vorschriften, die sich von den Bedingungen der privaten Krankenversicherung unterscheiden können. Das bedeutet: Auch wenn Ihre private Krankenversicherung die Kosten für eine stationäre oder ambulante Operation übernimmt, kann die Beihilfestelle einzelne Leistungen ganz oder teilweise ablehnen.

Typische Herausforderungen bei der Beihilfe:

  • Die Beihilfe erstattet nur medizinisch notwendige und nach den Beihilfevorschriften anerkannte Leistungen.

  • Es gibt Unterschiede zwischen Bundes- und Landesbeihilfeverordnungen, sodass die Erstattungsfähigkeit je nach Bundesland variieren kann.

  • Häufig werden Kosten abgelehnt, wenn die Behandlungsmethode nicht als „allgemein wissenschaftlich anerkannt“ gilt oder als nicht notwendig eingestuft wird.

  • Auch formale Fehler (z.B. fehlende Angaben auf der Rechnung) oder Überschreitungen von Höchstsätzen können zu Problemen führen.

  • Für bestimmte Leistungen (z.B. stationäre Aufenthalte, spezielle Operationen) verlangt die Beihilfestelle vorab einen Kostenvoranschlag. Erst nach schriftlicher Zusage ist die Kostenübernahme gesichert.

Unser Service für Sie

Wir stellen Ihnen für geplante stationäre Eingriffe einen detaillierten Kostenvoranschlag aus, den Sie vorab bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. So erhalten Sie frühzeitig Klarheit über die Erstattungsfähigkeit und vermeiden unangenehme Überraschungen. Bei Rückfragen oder Ablehnungen unterstützen wir Sie gerne mit weiteren Unterlagen oder einer medizinischen Begründung.

Tipp:
Bitte prüfen Sie vor einer geplanten Operation sowohl Ihre Versicherungspolice als auch die Beihilfevorschriften Ihres Bundeslandes. Bei Unsicherheiten beraten wir Sie gerne persönlich und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

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