Privat versichert – Ihre Behandlung in der mic.ma.clinic
Als privat versicherte Patientin profitieren Sie in der mic.ma.clinic von einer individuellen, hochspezialisierten Betreuung und modernsten operativen Verfahren – ganz gleich, ob es sich um eine große gynäkologische Operation wie die Behandlung fortgeschrittener Endometriose, Myomoperationen, Gebärmutterentfernungen oder Eingriffe bei Brusterkrankungen handelt.
Transparenz bei stationären Operationen:
Für alle stationären Eingriffe erhalten Sie von uns vorab einen detaillierten Kostenvoranschlag. So können Sie diesen rechtzeitig bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und die Kostenübernahme klären. Damit stellen wir sicher, dass Sie von Anfang an volle Transparenz über die anfallenden Kosten und den Leistungsumfang haben.
Ihre Vorteile als Privatpatientin:
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Persönliche Betreuung durch erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte
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Modernste minimalinvasive und schonende Operationstechniken
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Komfortable Unterbringung in ansprechender Atmosphäre
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Flexible Terminvergabe und kurze Wartezeiten
Hinweis zu Korrekturoperationen der Brust:
Auch bei Korrekturoperationen der Brust ist eine vorherige Kostenklärung mit Ihrer Versicherung erforderlich. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und stellen alle notwendigen Unterlagen bereit. Für Fragen zur Kostenübernahme oder zum Ablauf Ihrer Behandlung stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an – wir begleiten Sie kompetent und transparent auf Ihrem Weg zu mehr Gesundheit und Lebensqualität.
Hinweis für Beihilfe-Berechtigte
Wenn Sie privat versichert und beihilfeberechtigt sind, gelten für die Kostenübernahme Ihrer Behandlung besondere Regelungen. Die Beihilfestellen prüfen jede Rechnung nach eigenen Vorschriften, die sich von den Bedingungen der privaten Krankenversicherung unterscheiden können. Das bedeutet: Auch wenn Ihre private Krankenversicherung die Kosten für eine stationäre oder ambulante Operation übernimmt, kann die Beihilfestelle einzelne Leistungen ganz oder teilweise ablehnen.
Typische Herausforderungen bei der Beihilfe:
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Die Beihilfe erstattet nur medizinisch notwendige und nach den Beihilfevorschriften anerkannte Leistungen.
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Es gibt Unterschiede zwischen Bundes- und Landesbeihilfeverordnungen, sodass die Erstattungsfähigkeit je nach Bundesland variieren kann.
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Häufig werden Kosten abgelehnt, wenn die Behandlungsmethode nicht als „allgemein wissenschaftlich anerkannt“ gilt oder als nicht notwendig eingestuft wird.
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Auch formale Fehler (z.B. fehlende Angaben auf der Rechnung) oder Überschreitungen von Höchstsätzen können zu Problemen führen.
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Für bestimmte Leistungen (z.B. stationäre Aufenthalte, spezielle Operationen) verlangt die Beihilfestelle vorab einen Kostenvoranschlag. Erst nach schriftlicher Zusage ist die Kostenübernahme gesichert.
Unser Service für Sie
Wir stellen Ihnen für geplante stationäre Eingriffe einen detaillierten Kostenvoranschlag aus, den Sie vorab bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. So erhalten Sie frühzeitig Klarheit über die Erstattungsfähigkeit und vermeiden unangenehme Überraschungen. Bei Rückfragen oder Ablehnungen unterstützen wir Sie gerne mit weiteren Unterlagen oder einer medizinischen Begründung.
Tipp:
Bitte prüfen Sie vor einer geplanten Operation sowohl Ihre Versicherungspolice als auch die Beihilfevorschriften Ihres Bundeslandes. Bei Unsicherheiten beraten wir Sie gerne persönlich und helfen Ihnen bei der Antragstellung.