Krebsfrüherkennung und Krebsvorsorge
Ab dem 20. Lebensjahr haben Sie jährlich Anspruch auf eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung, die eine Brust- und Beckenuntersuchung sowie einen Pap-Abstrich zur Erkennung von Zellveränderungen umfasst. Ab dem 35. Lebensjahr empfehlen wir alle drei Jahre den HPV-Co-Test, der den Pap-Abstrich mit einem HPV-Test kombiniert und so eine noch genauere Früherkennung ermöglicht.